Ab einem Abstand von 700 m ist der Infraschall nicht mehr nennenswert erhöht und wird im Wesentlichen vom Wind und nicht von der Anlage erzeugt. Von Windkraftanlagen-Infraschall geht erwiesenermaßen keine gesundheitliche Gefahr aus. [1, 2]
Eine Experimentalstudie des Umweltbundesamtes (UBA) findet keinen Zusammenhang zwischen Infraschallgeräuschen um oder unter der Wahrnehmungsschwelle und akuten körperlichen Reaktionen.[3]
Die Geräuschkulisse, die von einer Windkraftanlage ausgeht, kann mit einem Abstand von einigen 100 m nicht mehr von dem Blätterrauschen des Waldes unterschieden werden. Hiervon konnten sich die Bürger beim Besuch des Windparks Waldhauser Gräben selber überzeugen.
Wie in der Grafik ersichtlich ist, kann ab einem Abstand von 900 m auch messtechnisch kein signifikanter Unterschied zwischen laufender und stehender Windkraftanlage aufgenommen werden.