Zum Einstieg ein Beitrag des MDR über den Rückbau und das Recycling von Windkraftanlagen
https://www.youtube.com/watch?v=Q2zVZPqp6c4
Der Rückbau von Windkraftanlagen ist in §35 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. [1, 2]
Dieses legt fest, dass der Betreiber einer Windkraftanlage zu deren Rückbau verpflichtet ist. [1]
Bereits während der Planung werden Rücklagen für den Rückbau berücksichtet und diese werden während des Betriebs gebildet. [2]
Der Rückbau von Windkraftanlagen ist zusätzlich sehr Lohnenswert, da dort viele recycelbare Rohstoffe verbaut sind.
„Angesichts des vermutlich ansteigenden Rückbaus, arbeitet die Branche intensiv an Recyclingkonzepten. Wird der Rückbau einer Anlage erforderlich, lassen sich 80 – 90 Prozent der Komponenten, die metallhaltigen Anlagenteile, die gesamte Elektrik sowie die Fundamente und der Turm (Stahl-, Kupfer-, Aluminium- und Betonkomponenten) in etablierte Recyclingkreisläufe zurückführen.“ [3]